Über die O.B.F.G.

Die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften

Im französischsprachigen und deutschsprachigen Belgien gibt es 14 Anwaltskammern. Die einzelnen Kammern verwalten ihre Organisation autonom, die O.B.F.G. bildet aber den Dachverband dieser Kammern.

Die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften (O.B.F.G.) ist die Organisation, die alle Anwaltskammern in den französischsprachigen und deutschsprachigen Teilen des Landes vereint, das heißt, 13 französischsprachige und eine deutschsprachige Anwaltskammer. Siehe Karte.

Der entsprechende Verband existiert auch im niederländischsprachigen Teil des Landes. Es handelt sich dabei um den O.V.B. (Orde van Vlaamse Balies).

Welchem Zweck dient die O.B.F.G.?

Die O.B.F.G. ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgabe im Gerichtsgesetzbuch definiert ist.

Konkret hat die O.B.F.G. folgende Aufgaben:

  • Sie vertritt den gesamten Berufsstand gegenüber der öffentlichen Macht und internationalen Organisationen, politischen Parteien oder Medien, nicht staatlichen Organisationen, usw.
  • Sie macht die Meinung des Berufsstandes zu bestimmten Gesetzesvorhaben und zur Verwaltung der Justiz geltend
  • Sie schützt die Interessen des Berufsstandes und seiner Klienten, also der Personen, die der Rechtsprechung unterworfen sind, zum Beispiel, indem sie sich stets um einen besseren Zugang zur Justiz bemüht
  • Sie legt auf fachlicher und deontologischer Ebene Regelungen für den Berufsstand der Rechtsanwälte fest
  • Sie wacht über die Harmonisierung der Regeln und Gepflogenheiten des Berufsstandes der Rechtsanwälte
  • Sie legt Programme für die Berufsausbildung fest
  • Sie wacht über die gesellschaftliche und politische Rolle des Rechtsanwalts, seine Bedeutung für das Leben des Einzelnen, seine Position als Schlüsselfigur in der Welt der Justiz, seine wesentliche Rolle innerhalb einer Demokratie und für den Schutz der Grundrechte

 


Die von der O.B.F.G. festgelegten Regelungen

Sie möchten mehr über die Regelungen und Empfehlungen der O.B.F.G. wissen, aber auch über die Vereinbarungen, die mit anderen Berufsverbänden getroffen wurden?

Sie können die Regelungen in unserer Rubrik "Kommunikation" einsehen.