Der Rechtsanwalt?
Wer ist das?
Die Zugehörigkeit zu einer Anwaltskammer erlaubt es dem Rechtsanwalt, vor Gericht zu plädieren und seine Klienten zu vertreten. Das unterscheidet ihn vom Juristen.
Um den Beruf des Rechtsanwalts ausüben zu können, muss man einen Hochschulabschluss in Recht erworben haben (Lizenziat oder Baccalaureus in Rechtswissenschaft und Master Rechtswissenschaft: 5 Jahre) und anschließend einer Anwaltskammer beigetreten sein.
Der junge Rechtsanwalt durchläuft 3 Jahre Praxis unter der Aufsicht eines Ausbildungsleiters, wobei er eine Ausbildung absolviert, nach deren Abschluss er in die Mitgliederliste der Anwaltskammer eingetragen wird. Der Rechtsanwalt in der Ausbildung hat die gleichen deontologischen Rechte und Pflichten wie andere Rechtsanwälte.
Spezialisierte Rechtsanwälte
Einige Rechtsanwälte spezialisieren sich im Laufe ihrer Karriere. Von Spezialisierung spricht man, wenn ein Rechtsanwalt seine Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet vertieft. Diese Rechtsanwälte erhalten die Anerkennung ihrer Spezialisierung nach eingehender Untersuchung ihrer Akte durch die O.B.F.G. (Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften).
Es beantragen jedoch nicht alle Rechtsanwälte die offizielle Anerkennung einer Spezialisierung. Einige geben öffentlich die Fachgebiete an, in denen sie am häufigsten praktizieren. Man bezeichnet diese Fachgebiete als bevorzugte Tätigkeitsfelder. In unserem Verzeichnis können Sie einen Rechtsanwalt nach seiner Spezialisierung (S) oder seinem bevorzugten Tätigkeitsfeld (activité préférentielle - AP) auswählen. (AP).
