Was kostet ein Rechtsanwalt?

Sie haben nicht die Mittel, ihn zu bezahlen?

Sie glauben, dass Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Honorar und Gebühren eines Rechtsanwalts zu bezahlen? Sprechen Sie mit dem Anwalt darüber. Es gibt Lösungen, vom unentgeltlichen Rechtsbeistand (früher als "pro deo" bezeichnet) über die von der O.B.F.G. eingeführte Erstberatung für 25 Euro bis hin zur Prozesskostenhilfe.

Zunächst darf man "unentgeltlichen Rechtsbeistand" nicht mit "Prozesskostenhilfe" verwechseln. Es handelt sich um zwei verschiedene Begriffe. Beim unentgeltlichen Rechtsbeistand kann man die Dienste eines Rechtsanwalts teilweise oder völlig kostenlos in Anspruch nehmen. Die Prozesskostenhilfe ermöglicht die völlige oder partielle Übernahme der Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren, Registrierungsgebühren, Gerichtsvollzieher-, Notargebühren, Gutachterhonorar, usw.).

Der unentgeltliche Rechtsbeistand

Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln sieht das Gesetz in jeder Anwaltskammer den Dienst eines unentgeltlichen Rechtsbeistands vor. Dieser unentgeltliche Rechtsbeistand ist in zwei Ebenen gestaffelt:

  • Unentgeltlicher Rechtsbeistand der 1. Linie

    Es handelt sich um eine Bereitschaft, bei der Rechtsanwälte Ihnen für kurze Beratungsgespräche zur Verfügung stehen: ein erster juristischer Rat, die Bitte um eine Information,…
       
    Dieser unentgeltliche Rechtsbeistand steht allen zur Verfügung, die nicht über Einkünfte verfügen.

    Für die erste Linie sind Kommissionen für den unentgeltlichen Rechtsbeistand (C.A.J.) zuständig.

  • Der unentgeltliche Rechtsbeistand der 2. Linie

    Personen, die bestimmte finanzielle Bedingungen erfüllen oder sich in bestimmten Situationen befinden, können die Benennung eines Rechtsanwalts beantragen, der sie im Rahmen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens, bei einer eingehenderen Beratung oder einer Mediation unterstützt.

    Je nach Situation erfolgt diese Hilfe völlig oder teilweise kostenlos.

    Die Büros für unentgeltlichen Rechtsbeistand (B.A.J.) sind für den unentgeltlichen Rechtsbeistand der 2. Linie zuständig.

 

Die Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe bezieht sich auf die Gerichtskosten. Wenn der Klient nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Gerichtskosten zu tragen, kann er sich selbst oder über seinen Rechtsanwalt an die Prozesskostenhilfestelle wenden. Er kann, je nach dem Grad seiner Zahlungsunfähigkeit, ganz oder teilweise von der Zahlung der Gerichtsvollziehergebühren, des Gutachterhonorars, usw. befreit werden.

Die Erstberatung für 25 Euro

Diese Möglichkeit wird von vielen Rechtsanwälten angewandt. Für 25 Euro erhalten Sie eine erste Orientierungsberatung von rund einer halben Stunde, bei der ein Rechtsanwalt sich Ihre besondere Situation anhören und Ihnen einen ersten juristischen Rat geben kann: er kann Sie über die verschiedenen, in Frage kommenden Vorgehensweisen informieren, Ihnen sagen, welche ihm am besten geeignet scheint, einschätzen, ob ein Verfahren in Frage kommt, usw.

Sie entscheiden anschließend, ob Sie weiter gehen wollen. Wenn Sie aufgrund der erhaltenen Informationen beschließen, den Vorgang mit ihm fortzusetzen, muss der Rechtsanwalt Sie darüber informieren, wie seine Honorare und Gebühren ab diesem Zeitpunkt berechnet werden.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der diese Möglichkeit anbietet, ziehen Sie unser Verzeichnis zu Rate.