Mediation

Was ist das?

Die Mediation ist ein auf Freiwilligkeit basierender Prozess zur Beilegung von Konflikten. Sie ist also eine Alternative zum Gerichtsverfahren, das bisweilen langwierig, kostspielig und peinlich sein kann.

Bei der Mediation werden die Personen, die sich im Konflikt befinden, veranlasst, selbst eine Lösung ihrer Schwierigkeiten zu finden, wobei ihnen ein neutraler Dritter, der Mediator, hilft.

Überall, wo Menschen oder Gruppen nicht mehr mit einander kommunizieren können, kann Mediation eine Hilfe sein. Sowohl zur Vorbeugung, als auch in einer Konfliktsituation. Mediation kann in allen Bereichen erfolgen:

  • Familie
  • Soziales
  • Zivilrecht
  • Handel
  • Schule
  • Beruf, usw.

Arten der Mediation

Es gibt 3 Arten der Mediation: juristische Mediation, freiwillige Mediation und die so genannte freie Mediation. Nur die juristische Mediation und die freiwillige Mediation erfolgen in einem gesetzlichen Rahmen.

  • Die juristische Mediation wird im Laufe eines Verfahrens von einem Richter angeordnet
  • Die freiwillige Mediation: die Parteien – und nicht der Richter – beschließen, einen zugelassenen Mediator in Anspruch zu nehmen
  • Die freie Mediation: die Parteien beschließen, irgendeinen Vermittler, ob zugelassen oder nicht, in Anspruch zu nehmen

Der Unterschied zu einem klassischen Verfahren?

Die Mediation ist schnell und ökonomisch: manchmal reicht schon eine Sitzung aus. Außerdem kann niemand gezwungen werden, eine Mediation einzuleiten. Und wenn man zu keiner Einigung gelangt, kann sie jederzeit unterbrochen werden.

 

Zulassung und freiwillige oder juristische Mediation

Im Falle einer freiwilligen Mediation können die Parteien diese Zulassung gemeinsam oder getrennt beim zuständigen Richter beantragen. Wenn der Antrag von allen Parteien gemeinsam gestellt wird, kann er eher von den Parteien selbst als von ihrem Rechtsanwalt unterzeichnet werden.

Bei einer juristischen Mediation können die Parteien gemeinsam beim Richter beantragen, die bei der Mediation erzielte Einigung zu genehmigen. Eine der beiden Parteien kann diesen Antrag ebenfalls stellen.